Patientenrechtegesetz & Digitalisierung im Praxis-Check
Die fortschreitende Digitalisierung macht auch vor Zahnarztpraxen nicht halt. Gleichzeitig bleiben die rechtlichen Anforderungen aus dem Patientenrechtegesetz unverändert hoch – und werden durch neue Entwicklungen sogar weiter konkretisiert. Für Praxisinhaber bedeutet das: Wer rechtssicher arbeiten will, muss analoge und digitale Prozesse gleichermaßen im Griff haben.
Ein zentraler Punkt ist die Aufklärung des Patienten. Diese muss weiterhin persönlich und mündlich erfolgen. Aufklärungsbögen oder digitale Formulare können das Gespräch lediglich ergänzen, aber nicht ersetzen. Entscheidend ist zudem der richtige Zeitpunkt: Die Aufklärung sollte so früh erfolgen, dass der Patient eine wohlüberlegte Entscheidung treffen kann – idealerweise nicht erst unmittelbar vor dem Eingriff.
Auch die wirtschaftliche Aufklärung bleibt ein sensibles Thema. Grundsätzlich entsteht ein kostenpflichtiger Behandlungsvertrag bereits durch die Leistungserbringung. In bestimmten Fällen ist jedoch weiterhin die Schriftform erforderlich – etwa bei abweichenden Vereinbarungen oder Mehrkostenregelungen. Hier zeigt sich ein Spannungsfeld zur Digitalisierung: Viele gängige Tablet-Lösungen erfüllen nicht die Anforderungen an eine qualifizierte elektronische Signatur und ersetzen daher die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform nicht.
Besondere Aufmerksamkeit erfordert die Dokumentation. Sie ist nicht nur Pflicht, sondern auch ein zentrales Beweismittel im Streitfall. Nach dem Gesetz müssen alle wesentlichen Maßnahmen und Ergebnisse zeitnah und nachvollziehbar festgehalten werden. Elektronische Systeme sind zulässig – allerdings nur, wenn nachträgliche Änderungen transparent nachvollziehbar bleiben. Fehlt eine Dokumentation, wird im Zweifel angenommen, dass eine Maßnahme gar nicht durchgeführt wurde.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist das Einsichtsrecht des Patienten. Seit 2026 ist gesetzlich klargestellt, dass Patienten eine erste Kopie ihrer Behandlungsakte kostenlos erhalten müssen. Gleichzeitig verpflichtet die DSGVO zu umfassender Transparenz über die Verarbeitung personenbezogener Daten. Praxen sollten daher klare Prozesse für Auskunftsanfragen etablieren, um rechtssicher und effizient reagieren zu können.
Auch bei der Digitalisierung von Abrechnungsprozessen ist Vorsicht geboten: Während die DSGVO grundsätzlich digitale Einwilligungen erlaubt, verlangt die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) bei der Datenweitergabe an Abrechnungsstellen ausdrücklich eine schriftliche Einwilligung und Schweigepflichtentbindung.
Die Rechtsprechung zeigt zudem deutlich, wo typische Risiken liegen: fehlende oder verspätete Aufklärung, unvollständige Dokumentation oder nicht eingehaltene Formvorschriften können im Ernstfall zu Honorarverlust, Schadensersatzforderungen oder Reputationsschäden führen.
Fazit
Digitalisierung bietet große Chancen für Effizienz und Patientenkomfort – ersetzt aber nicht die Einhaltung rechtlicher Grundlagen. Praxen sollten ihre Prozesse regelmäßig überprüfen und sicherstellen, dass digitale Lösungen mit den gesetzlichen Anforderungen kompatibel sind. Nur so lassen sich Haftungsrisiken minimieren und gleichzeitig moderne Praxisabläufe realisieren.
Michael Wagner, M.B.L.T.
Fachanwalt für Medizinrecht