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Zweigeteiltes Bild: Links blauer Hintergrund mit weißer Aufschrift "Implantate: Abrechnungstipps für Ergänzungsleistungen Teil 3" - rechts: Zahnimplantat

Ergänzungsleistungen zu allen Implantatarbeiten - Teil 3

Immer wieder werden bei Implantat-Abrechnungen in der Eigenlaborrechnung Positionen vergessen oder einfach aus Unwissenheit nicht angesetzt. Im dritten Teil unserer Serie stellen wir Ihnen heute Tipps zur Abrechnung von BEB 0224, BEB 1225 und BEB 2972 vor. Mit unseren Tipps stellen wir bewusst kleine BEB Leistungspositionen heraus, die die Implantat-Arbeit nicht übermäßig teurer machen, durch die Menge aber auch mit kleinem Preis durchaus eine attraktive Alternative zu Preiserhöhungen anderer Positionen darstellt.
 

  • BEB 0224: Modellimplantat repositionieren

Mit dieser BEB-Position gemeint ist das lagerichtige Zurücksetzen eines Labor-/Manipulierimplantats in den zuvor genommenen Abdruck zur Erstellung einer Zahnfleischmaske auf dem Spezialmodell. Sie ist abrechenbar je Implantat, ebenso wie die danach folgende Zahnfleischmaske (BEB 0223) je Implantat anzurechnen ist.
 

  • BEB 1225: Kontrollschablone, Einbringungshilfe

Die sogenannte Einbringungshilfe oder auch Einsetzschlüssel aus Autopolymerisat (Kunststoff) dient der Kontrolle und dem Vergleich der Mund/-Modellsituation bei mehreren Primärteilen (z. B. Teleskopen) oder Implantaten in einem Kiefer. Auch für Abutmentcheck und Einbringung der Abutments geeignet. Abrechenbar je Implantat. D.h. eine Kontrollschablone (obwohl nur ein Stück) über 3 Implantate ist 3x abrechenbar.
 

  • BEB 2972: Aufwand zu Suprastruktur bei verschraubtem Implantat

In der BEB 97 gibt es keine Implantatkrone in einer Position. Zur Abrechnung kommt daher z.B. die Krone gegossen (BEB 2122) plus die Verblendung aus Keramik (BEB 2612). Wird eine Suprakonstruktion auf Implantat zusätzlich verschraubt, stellt diese Position BEB 2972 den Mehraufwand dar bei der Herstellung eines implantatgetragenen Zahnersatzes aufgrund hoher Präzisionsanforderungen. Sie ist nur abrechenbar bei einem auf einem Implantat hergestellten, verschraubbaren Zahnersatz. 


Weitere Teile der Serie:

 

Sie haben Fragen zu Ergänzungsleistungen bei Implantatarbeiten?

Gerne hilft Ihnen unser Team aus dem DZR Kompetenzcenter Zahntechnik BEL/BEB (Eigen-/Fremdlabor) bei Ihren Fragen weiter.

Telefon: 02131 776 85 5420
E-Mail:zahntechnik@dzr.de

 

Über den Autor: Uwe Koch (Leiter DZR Kompetenzcenter Zahntechnik/BEL/BEB)

Uwe Koch ist Zahntechniker und der Abrechnungsexperte in Deutschland zum Thema BEL II und BEB. Seit über 38 Jahren ist er in Dentallaboren, in Zahnarztpraxen, in Kliniken und für KZVen in Deutschland als Referent und Unternehmensberater tätig. Er ist Mitautor für den offiziellen BEL-II-Kommentar vom VDZI und seit vielen Jahren Referent bei allen Fragen rund um die zahntechnische Abrechnung. Seit 2021 leitet Uwe Koch das DZR Kompetenzcenter Zahntechnik/BEL/BEB.