Was geht - und was nicht? - Teil 4: GOZ 0065
In unserer Serie "Was geht und was geht nicht?" geben werfen wir einen detaillierten Blick auf einzelne Themen rund um die Abrechnung. Im vierten Teil beschäftigen wir uns mit der GOZ 0065.
GOZ 0065
Die optisch-elektronische Abformung kann als selbstständige Leistung je einmal je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich (viermal je Sitzung) berechnet werden. Auf die korrekten Zahlangaben in der Rechnung ist hierbei unbedingt zu achten.
Zudem kann die GOZ 0065 bei unterschiedlichen Indikationen auch mehrfach je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich berechnet werden. Eine gute Dokumentation ist hier erforderlich.
Autorin:
Nicole Mahler
DZR Kompetenzcenter GOZ/GOÄ/BEMA
Sie haben weitere Fragen rund um das Thema Abrechnung?
Das DZR Kompetenzcenter GOZ/GOÄ/BEMA steht Ihnen gerne zur Verfügung.
Telefon: 0711 99373 4200
E-Mail: goz2.stgt@dzr.de
Dieser Beitrag wurde erstmalig in der Ausgabe 2/2024 des DZR Xtrablatts veröffentlicht.