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DZR Blaue Ecke: Tipps zur Abrechnung der GOZ 7070

Anja Pfaff

DZR Blaue Ecke: Tipps zur Abrechnung der GOZ 7070
DZR Blaue Ecke: Tipps zur Abrechnung der GOZ 7070

GOZ 7070 Semipermanente Schiene unter Anwendung der Ätztechnik, je Interdentalraum

Die semipermanente Schienung dient der Stabilisierung parodontal oder traumatisch gelockerter Zähne oder der Vermeidung von Kippungen, Elongationen oder anderen Zahnwanderungen.

Die Leistung wird in der Regel durchgeführt, indem die Zahnoberfläche leicht angeschliffen und anschließend angeätzt wird. Anschließend wird zahnübergreifend Kunststoff aufgetragen – hierdurch werden die behandlungsbedürftigen Zähne miteinander verblockt und somit stabilisiert.

Die GOZ 7070 ist je Interdentalraum berechnungsfähig. Eine gute Dokumentation (Zähne bzw. Anzahl der Interdentalräume) ist Grundvoraussetzung für die ordnungsgemäße Berechnung der Leistung

Die Leistungsbeschreibung enthält die "Ätztechnik" – eine parallele Berechnung der GOZ 2197 für die adhäsive Befestigung wird kontrovers diskutiert.

In bestimmten Fällen ist es indiziert zusätzliche Stabilisierungsmaßnahmen durchzuführen – hierzu werden in der Regel verstärkende Materialien (Draht, verstärkende Gitter, Netze, Bänder etc.) eingearbeitet. Der hierdurch entstehende Mehraufwand kann durch eine Anpassung des Steigerungsfaktors im Sinne des § 5 GOZ ausgeglichen werden. Die adhäsive Befestigung dieser Elemente ist zusätzlich nach GOZ 2197 (je adhäsiver Befestigung) möglich.

Die angefallenen Materialkosten für die Verstärkungselemente sind gesondert berechnungsfähig, wenn die sogenannte Unzumutbarkeitsgrenze überschritten wird. Dies ist laut Auffassung der Bundeszahnärztekammer dann der Fall, wenn die Materialkosten das 1,0-fache des Gebührensatzes verzehren.

Schienen mit Drahtligaturen ohne Ätztechnik sind nicht nach GOZ 7070, sondern nach GOÄ 2697 berechnungsfähig.

Da das Beseitigen der Kunststoffverbindung in der Leistungsbeschreibung der GOZ 7070 nicht ausdrücklich beschrieben ist, kann die Entfernung gesondert nach GOÄ 2702 berechnet werden.

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Über Anja Pfaff

Anja Pfaff verfügt über 30 Jahre Berufserfahrung in der zahnärztlichen Praxis, davon 22 Jahre als Zahnmedizinische Verwaltungsassistentin (ZMV).

Als Senior Fachreferentin im DZR Kompetenzcenter GOZ/GOÄ/BEMA ist sie unter anderem Ansprechpartnerin für Abrechnungschecks, Steigerungsfaktoren-Analysen und (Team-) Coachings. Außerdem berät sie Zahnärzte/Zahnärztinnen zum Thema HonorarBenchmark-Analyse.

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