Eine lächelnde Frau in einem weißen Polohemd steht vor einem blauen Hintergrund. Sie hält eine Brille in der Hand. Text: 'GOZ 2350: Tipps zur Abrechnung'

DZR Blaue Ecke: Abrechnung der GOZ 2350

Was ist die GOZ 2350?

Die Gebührenordnungsposition GOZ 2350 beschreibt die "Amputation und Versorgung der vitalen Pulpa einschließlich Exkavieren". Diese Leistung wird in der Zahnmedizin erbracht, wenn die koronale Pulpa eines Zahnes vollständig entfernt werden muss, ohne dass eine vollständige Wurzelkanalbehandlung erforderlich ist.

Leistungsinhalt der GOZ 2350 ist die Amputation der vitalen Pulpa: Hierbei wird die gesamte vitale (lebendigen) Pulpa im Kronenbereich entfernt sowie einer heilungsfördernden Substanz auf die freigelegte Wurzelpulpa aufgebracht. Ein im Anschluss durchgeführter speicheldichterer Verschluss ist nicht Leistungsbestandteil und kann gesondert nach GOZ 2020 berechnet werden. Bei zusätzlicher adhäsiver Befestigung ist die GOZ 2197 zusätzlich berechnungsfähig. Erfolgt in derselben Sitzung jedoch die definitive Versorgung, kann eine Leistung nach den Nummern 2050ff. bzw. 2060ff. zusätzlich berechnet werden.

Die Mortalamputation an einem bleibenden Zahn ist in der GOZ nicht beschrieben und kann daher analog berechnet werden.

Dokumentieren Sie alle relevanten Details, einschließlich:

  • Zustand der Pulpa (z. B. Blutung bei Freilegung)
  • Name und Art des Medikaments
  • Grund der Amputation (z. B. Kariesexposition)

Eine sorgfältige Dokumentation schützt vor möglichen Nachfragen durch Kostenträger.

Tipp: Wird ein beachtlicher Teil des zahnärlichen Honorars durch das Praxismaterial aufgezehrt, kann das Praxismaterial unter folgenden Bedingungen zusätzlich abgrechnet werden:

Die Unzumutbarkeitsgrenze ist nach dem BGH Urteil vom 27.05.2004 (Az.: III ZR 264/03) erreicht, wenn 75% des Honorars, ausgehend vom 2,3 fachen Faktor, aufgezehrt sind. Nach Auffassung der Bundeszahnärztekammer ist die Zumutbarkeitsgrenze mindestens dann überschritten, wenn die Materialkosten den 1,0 fachen Satz der zugrundeliegenden Gebühr aufbrauchen.

 

Anja Pfaff

Mit 28 Jahren Berufserfahrung in der zahnärztlichen Praxis, davon 20 Jahre als Zahnmedizinische Verwaltungsassistentin (ZMV,) ist Anja Pfaff als Fachreferentin im DZR Kompetenzcenter GOZ/GOÄ/BEMA unter anderem Ansprechpartnerin für Abrechnungschecks (Prüfung sowie Analyse, Beratung von anonymisierten Rechnungen/HKPs), Steigerungsfaktoren-Analysen, (Team-)Coachings sowie in der Beratung von Zahnärztinnen/Zahnärzten im Bereich HonorarBenchmark-Analyse (Gegenüberstellung von eigenen Daten mit Vergleichswerten, Analyse von Abrechnungsziffern uvm.).

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