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Zweigeteiltes Bild: Links blauer Hintergrund mit weißer Schrift "Zahl des Monats: GOZ 2020", daneben kleine Plastikzähnchen auf hellblauem Hintergrund und zahnmedizinische Geräte

GOZ 2020: Was Sie bei der Abrechnung beachten sollten

Der provisorische Verschluss nach der GOZ 2020 kommt zum Ansatz, wenn keine definitive Füllung durchgeführt werden soll oder kann. Wann die GOZ 2020 berechnet werden kann und worauf Sie achten sollten, erfahren Sie in unserer Zahl des Monats.

 

Was ist die GOZ 2020?

GOZ 2020 Temporärer speicheldichter Verschluss einer Kavität
 

GOZ 2020: Was ist für die Abrechnung wichtig?

Exkavieren und provisorischer Verschluss einer Kavität als alleinige Leistung, auch unvollendete Füllung, so lautet die Leistungsbeschreibung der BEMA 11 pV. Während der speicheldichte Verschluss in der GOZ immer dann berechnungsfähig ist, wenn er zwischen einzelnen Behandlungssitzungen zum Verschluss einer Kavität notwendig wird, kann die BEMA 11 pV nur unter Beachtung strenger Kriterien berechnet werden.
 

Wann kommt der provisorische Verschluss nach GOZ 2020 zum Ansatz?

Der provisorische Verschluss nach GOZ 2020 kommt zum Ansatz, wenn keine definitive Füllung durchgeführt werden soll oder kann. Dies kann z. B. der Fall sein in der Notdienstbehandlung, bei Kindern die die Behandlung verweigern, im Rahmen einer CP- oder P-Behandlung oder im Zusammenhang mit endodontischen Leistungen. Wird der provisorische Verschluss adhäsiv befestigt, so kann zusätzlich die GOZ 2197 in Ansatz gebracht werden.

Die Präparation der Kavität, Konturierung und die Okklusionskontrolle sind mit der Leistung abgegolten. Werden mehrere Kavitäten an einem Zahn mit einem provisorischen Verschluss versehen, kann die Leistung mehrfach pro Zahn berechnet werden.

Die Versorgung von Inlay-Kavitäten in der Präparationssitzung kann nicht nach GOZ 2020, sondern muss nach GOZ 2260/2270 berechnet werden. Präendodontische Aufbauten zur sterilen Offenhaltung der Kanaleingänge sowie Postendodontische Aufbauten mit Stiftaufbau ohne Krone sind hinsichtlich des Leistungsinhalts und ihrer medizinischen Indikation nicht der GOZ 2020 zuzuordnen und können somit entsprechend einer nach Art, Kosten und Zeitaufwand gleichwertigen Leistung nach § 6 Abs. 1 GOZ kalkuliert und berechnet werden.

Die Bewertung der GOZ 2020 ist im Vergleich zur BEMA 11 pV mit 19 Punkten eher gering. Ein Mehraufwand kann nach § 5 Abs. 2 GOZ / § 2 Abs. 1 und 2 GOZ ausgeglichen werden.

 

ZifferLeistungPunkte1,0-fach2,3-fach3,5-fach
GOZ 2020Temporärer speicheldichter Verschluss einer Kavität985,51 €12,68 €19,29 €

 

 

 

Über die Autorin: Anja Pfaff 

Mit 28 Jahren Berufserfahrung in der zahnärztlichen Praxis, davon 20 Jahre als Zahnmedizinische Verwaltungsassistentin (ZMV,) ist Anja Pfaff als Fachreferentin im DZR Kompetenzcenter GOZ/GOÄ/BEMA unter anderem Ansprechpartnerin für Abrechnungschecks (Prüfung sowie Analyse, Beratung von anonymisierten Rechnungen/HKPs), Steigerungsfaktoren-Analysen, (Team-)Coachings sowie in der Beratung von Zahnärztinnen/Zahnärzten im Bereich HonorarBenchmark-Analyse (Gegenüberstellung von eigenen Daten mit Vergleichswerten, Analyse von Abrechnungsziffern uvm.).

 

Weitere Ausgaben der Zahl des Monats: