DZR Blaue Ecke: Abrechnungstipps zur GOZ 2250
Die GOZ 2250 Eingliederung einer konfektionierten Krone in der pädiatrischen Zahnheilkunde ist eine Gebührenposition, die oft in spezialisierten Praxen auf der Tagesordnung steht, sonst jedoch selten in Ansatz kommt. Deshalb hier ein Refresh zum Leistungsinhalt und Detailwissen.
Was ist die GOZ 2250?
Eingliederung einer konfektionierten Krone in der pädiatrischen Zahnheilkunde
Was ist bei der GOZ 2250 zu beachten?
- Der Leistungstext der Ziffer beschreibt, dass diese Art von konfektionierten Kronen nur in der pädiatrischen Zahnheilkunde zur Anwendung kommt – die Leistung kann daher nur bei Kindern und Jugendlichen berechnet werden. In der Regel kommt sie bei Milchzähnen zum Einsatz, kann aber auch bei bleibenden Zähnen abgerechnet werden, wenn die Zeit bis zur endgültigen Überkronung überbrückt werden muss.
Im Seitenzahnbereich werden in der Regel konfektionierte Metallkronen verwendet und bezüglich Biss, Randschluss und Kontakt zu den Nachbarzähnen individuell angepasst.
Im Bereich der Milchfrontzähne werden die Kronen bzw. Formhilfen mit plastischem Komposit aufgefüllt und adhäsiv auf dem Zahnstumpf befestigt.
Was ist der Leistungsinhalt der GOZ 2250 und was ist bei der Abrechnung zu beachten?
- Leistungsinhalt der GOZ 2250 ist die Präparation des Zahnes, das Anpassen der konfektionierten Krone sowie das Eingliedern. Erfolgte eine adhäsive Befestigung der Krone kommt zusätzlich die GOZ 2197 zum Ansatz. Der mehrschichtige Aufbau verlorengegangener Zahnhartsubstanz im Kompositmaterial in Adhäsivtechnik als Vorbereitung zur Aufnahme einer Krone ist nicht Bestandteil der vertragszahnärztlichen Versorgung und ist nach § 6 Abs. 1 GOZ analog abzurechen.
Muss die Krone z. B. entfernt werden, kann die GOZ 2290 in Ansatz gebracht werden. Erfolgt eine Erneuerung der konfektionierten Krone, kann wiederholt die GOZ 2250 zum Ansatz kommen. Das Wiedereingliedern einer bereits bestehenden konfektionierten Krone erfolgt nach GOZ 2310.
Das Eingliedern einer konfektionierten Krone im Erwachsenengebiss entspricht der GOZ 2260.
Die Kosten für das entstanden Material kann laut den Berechnungsbestimmungen zusätzlich abgerechnet werden. In der BEMA Nr. 14 Konfektionierte Krone zum Beispiel ist das Material bereits in der Gebührenziffer inkludiert.
Im Vergleich zur BEMA Nr. 14 ist die GOZ 2250 niedrig bewertet. Um das GKV Niveau zu erreichen, muss aktuell der 5,35 Steigerungssatz (bei Pkt.-Wert 1,2638 €) angesetzt werden.
Weitere Ausgaben der DZR Blaue Ecke:
- 03/2024: GOZ 2000: Tipps zur Abrechnung
- 02/2024: GOZ 2420: Das sollten Sie für die Abrechnung wissen
- 01/2024: GOZ 2290: Das gilt für die Abrechnung
- 12/2023: GOZ 2020: Was Sie bei der Abrechnung beachten sollten
- 11/2023: GOZ 1000: Das ist für die Abrechnung wichtig
- 10/2023: Praktische Abrechnungstipps für die GOZ 4025
- 09/2023: Diese Besonderheiten gelten bei der Abrechnung der GOZ 7080/7090
- 08/2023: Die GOZ 1040 unter der Lupe
- 07/2023: GOZ 8000 - Was Sie zur klinischen Funktionsanalyse wissen sollten
- 06/2023: Wann kann die GOZ 1030 abgerechnet werden?
- 05/2023: Wie die GOZ 4110 berechnet werden kann
- 04/2023: Das sollten Sie zur GOZ 2180 wissen
- 03/2023: Wie Sie die GOZ 2130 abrechnen können