Zweigeteiltes Bild, links blaue Grafik mit weißer Schrift "Abrechnungstipps zur GOZ 2250", daneben grinsendes Kind auf einem Zahnarztstuhl

DZR Blaue Ecke: Abrechnungstipps zur GOZ 2250

Die GOZ 2250 Eingliederung einer konfektionierten Krone in der pädiatrischen Zahnheilkunde ist eine Gebührenposition, die oft in spezialisierten Praxen auf der Tagesordnung steht, sonst jedoch selten in Ansatz kommt. Deshalb hier ein Refresh zum Leistungsinhalt und Detailwissen.

 

Was ist die GOZ 2250?

Eingliederung einer konfektionierten Krone in der pädiatrischen Zahnheilkunde

 

Was ist bei der GOZ 2250 zu beachten?

  • Der Leistungstext der Ziffer beschreibt, dass diese Art von konfektionierten Kronen nur in der pädiatrischen Zahnheilkunde zur Anwendung kommt – die Leistung kann daher nur bei Kindern und Jugendlichen berechnet werden. In der Regel kommt sie bei Milchzähnen zum Einsatz, kann aber auch bei bleibenden Zähnen abgerechnet werden, wenn die Zeit bis zur endgültigen Überkronung überbrückt werden muss.
  • Im Seitenzahnbereich werden in der Regel konfektionierte Metallkronen verwendet und  bezüglich Biss, Randschluss und Kontakt zu den Nachbarzähnen individuell angepasst.

  • Im Bereich der Milchfrontzähne werden die Kronen bzw. Formhilfen mit plastischem Komposit aufgefüllt und adhäsiv auf dem Zahnstumpf befestigt.

 

Was ist der Leistungsinhalt der GOZ 2250 und was ist bei der Abrechnung zu beachten? 

  • Leistungsinhalt der GOZ 2250 ist die Präparation des Zahnes, das Anpassen der konfektionierten Krone sowie das Eingliedern. Erfolgte eine adhäsive Befestigung der Krone kommt zusätzlich die GOZ 2197 zum Ansatz. Der mehrschichtige Aufbau verlorengegangener Zahnhartsubstanz im Kompositmaterial in Adhäsivtechnik als Vorbereitung zur Aufnahme einer Krone ist nicht Bestandteil der vertragszahnärztlichen Versorgung und ist nach § 6 Abs. 1 GOZ analog abzurechen.
  • Muss die Krone z. B. entfernt werden, kann die GOZ 2290 in Ansatz gebracht werden. Erfolgt eine Erneuerung der konfektionierten Krone, kann wiederholt die GOZ 2250 zum Ansatz kommen. Das Wiedereingliedern einer bereits bestehenden konfektionierten Krone erfolgt nach GOZ 2310.

  • Das Eingliedern einer konfektionierten Krone im Erwachsenengebiss entspricht der GOZ 2260.

  • Die Kosten für das entstanden Material kann laut den Berechnungsbestimmungen zusätzlich abgerechnet werden. In der BEMA Nr. 14 Konfektionierte Krone zum Beispiel ist das Material bereits in der Gebührenziffer inkludiert.

  • Im Vergleich zur BEMA Nr. 14 ist die GOZ 2250 niedrig bewertet. Um das GKV Niveau zu erreichen, muss aktuell der 5,35 Steigerungssatz (bei Pkt.-Wert 1,2638 €) angesetzt werden.

 

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Anja Pfaff

Über die Autorin: Anja Pfaff

Mit 28 Jahren Berufserfahrung in der zahnärztlichen Praxis, davon 20 Jahre als Zahnmedizinische Verwaltungsassistentin (ZMV,) ist Anja Pfaff als Senior Fachreferentin im DZR Kompetenzcenter GOZ/GOÄ/BEMA unter anderem Ansprechpartnerin für Abrechnungschecks (Prüfung sowie Analyse, Beratung von anonymisierten Rechnungen/HKPs), Steigerungsfaktoren-Analysen, (Team-)Coachings sowie in der Beratung von Zahnärztinnen/Zahnärzten im Bereich HonorarBenchmark-Analyse (Gegenüberstellung von eigenen Daten mit Vergleichswerten, Analyse von Abrechnungsziffern uvm.).