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Zweigeteiltes Bild: Links blauer Hintergrund mit weißer Schrift "Zahl des Monats GOZ 2420", rechts Patientin auf einem Behandlungsstuhl, Zahnarzt daneben, zeigt ihr etwas auf einem Monitor

GOZ 2420: Das sollten Sie für die Abrechnung wissen

Oft stellt sich die Frage, ob die GOZ 2420 tatsächlich je Kanal oder doch je Wurzel abgerechnet werden kann. Und was genau versteht man unter elektrophysikalisch-chemischer Methoden? Welche Leistungen fallen bei der modernen Endodontie in die Analogie? Ist die GOZ 2420 in der GKV-Behandlung zusätzlich vereinbarungsfähig?  Hier wollen wir heute etwas für Klarheit sorgen.

Was ist die GOZ 2420?

GOZ 2420 Zusätzliche Anwendung elektrophysikalisch-chemischer Methoden, je Kanal

Die Leistung beschreibt die zusätzliche Anwendung elektrophysikalisch-chemischer Methoden, je Kanal – maßgeblich hierfür ist die tatsächlich vorliegende anatomische Situation auch abweichend von der Regelanatomie. In der Leistungsbeschreibung ist eindeutig festgelegt, dass diese Methoden pro behandeltem Wurzelkanal abgerechnet werden. Die Anzahl der vorhandenen Wurzeln ist nicht ausschlaggebend.

 

Was ist bei der Abrechnung der GOZ 2420 zu beachten?

  • Abgerechnet werden kann sie aber nur, wenn eine Kombination aus chemischen und elektrophysikalischen Methoden durchgeführt wird. Hierzu gehören z. B. Ultraschallaktivierte Spülungen mit Lösungen wie Natriumhypochlorid oder Verfahren wie die Iontophorese oder RinsEndo.
  • Die Definition elektrophysikalisch-chemischer Methoden erstreckt sich über Techniken, die nicht nur eine chemische Reaktion, sondern auch eine elektrophysikalische Interaktion zwischen den Substanzen hervorrufen. Ein Beispiel hierfür sind ultraschallaktivierte Spülungen, bei denen die elektrophysikalisch anionische Peroxidstruktur von Lösungen wie Natriumhypochlorid eine chemische Reaktion mit anderen Substanzen eingehen kann. Konventionell findet sich im Praxisalltag immer noch die Wechselspülung mit Natriumhypochlorid und Wasserstoffperoxid, ist dies unter der GOZ 2420 abrechenbar? Der gerichtsrelevante Kommentar von Liebold/Raff/Wissing positioniert sich wie folgt hierzu:

"Die heutzutage zwar noch angewandten, von den Fachgesellschaften aber nicht mehr empfohlenen Verfahren der Wechselspülungen mit NaOCl (Natriumhypochlorid) und H2O2 (Wasserstoffperoxid) erfüllen den Leistungstext der GOZ-Nr. 2420, weil die elektrophysikalisch anionische Peroxidstruktur die beiden Lösungen chemisch miteinander reagieren lässt, wobei durch die resultierende Gasbildung in Form von naszierendem Sauerstoff noch eine physikalische Zusatzwirkung durch Oberflächenaktivität und Schaumbildung entfaltet wird."

  • Bei aufwändigen elektrophysikalisch-chemischen Spülmethoden muss eine leistungsgerechte Honorierung entweder über die Anpassung des Steigerungsfaktors erfolgen – ggf. muss mit dem Patienten im Vorfeld der Behandlung eine Honorarvereinbarung nach § 2 Abs. 1 und 2 GOZ getroffen werden. Oder man rechnet die leitlinienbasierte Wurzelkanalspülung nach Spülprotokoll im Sinne des § 6 Abs. 1 GOZ analog ab. Dies wird auch durch den Katalog selbstständiger zahnärztlicher gemäß § 6 Abs. 1 GOZ analog zu berechnender Leistungen der Bundeszahnärztekammer (Stand Oktober 2023) unterstützt.
  • Der Einsatz von z. B. photodynamischer Therapie (PDT) oder Ozon zur Keimreduzierung und Sterilisation des Wurzelkanals können im Sinne des § 6 Abs. 1 GOZ gesondert abgerechnet werden.
  • Auch im Bereich der richtlinienkonformen GKV Wurzelkanalbehandlung findet sich Möglichkeit die GOZ 2420 abzurechnen. Der Schnittstellenkatalog der KZBV ( Stand: 01.06.2015) bestätigt dies wie folgt:

„Eine Leistung nach der Nr. 2420 GOZ ist mit Versicherten der GKV vereinbarungsfähig, da eine vergleichbare Leistung im Sachleistungskatalog der GKV nicht enthalten ist.
Quelle: KZBV, Leitfaden “Schnittstellen zwischen BEMA und GOZ – Vereinbarung privatzahnärztlicher Leistungen mit Versicherten der GKV"

 

Über die Autorin: Anja Pfaff 

Mit 28 Jahren Berufserfahrung in der zahnärztlichen Praxis, davon 20 Jahre als Zahnmedizinische Verwaltungsassistentin (ZMV,) ist Anja Pfaff als Fachreferentin im DZR Kompetenzcenter GOZ/GOÄ/BEMA unter anderem Ansprechpartnerin für Abrechnungschecks (Prüfung sowie Analyse, Beratung von anonymisierten Rechnungen/HKPs), Steigerungsfaktoren-Analysen, (Team-)Coachings sowie in der Beratung von Zahnärztinnen/Zahnärzten im Bereich HonorarBenchmark-Analyse (Gegenüberstellung von eigenen Daten mit Vergleichswerten, Analyse von Abrechnungsziffern uvm.).

 

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