GOZ 2000: Tipps zur Abrechnung
Die GOZ 2000 wird durch klare Abrechnungsbestimmungen definiert. Insbesondere hinsichtlich der Anzahl der abrechenbaren Einheiten pro Zahn und möglicher Kombinationen mit anderen zahnärztlichen Maßnahmen. Welche weitreichenden Auswirkungen diese Vorgabe auf die Abrechnung hat, erfahren Sie in unserer aktuellen Blauen Ecke.
Was ist die GOZ 2000?
GOZ 2000: Versiegelung von kariesfreien Zahnfissuren mit aushärtenden Kunststoffen, auch Glattflächenversiegelung, je Zahn
Die GOZ 2000 „Versiegelung von kariesfreien Zahnfissuren mit aushärtenden Kunststoffen, auch Glattflächenversiegelung, je Zahn“ wird durch klare Abrechnungsbestimmungen definiert. Insbesondere hinsichtlich der Anzahl der abrechenbaren Einheiten pro Zahn und möglicher Kombinationen mit anderen zahnärztlichen Maßnahmen. Diese Vorgabe hat weitreichende Auswirkungen auf die Abrechnung.
Was ist bei der Abrechnung der GOZ 2000 zu beachten?
Hat ein Zahn mehrere Fissuren (z. B. eine okklusale Fissur und ein bukkales Grübchen) oder auch zwei getrennte Fissuren, kann die GOZ 2000 nur einmal berechnet werden. Diese Eingrenzung der Berechnung ergibt sich aus der Beschreibung des Leistungsinhaltes. Wird jedoch neben der Fissurenversiegelung am selben Zahn sitzungsgleich eine Glattflächenversiegelung durchgeführt, kann die GOZ 2000 zwei Mal abgerechnet werden.
Wird an einem Zahn eine Füllung gelegt und erfolgt zusätzlich eine Fissurenversiegelung, so sind sowohl die Füllungsleistung als auch die Fissurenversiegelung an einem Zahn berechnungsfähig.
Die Leistung ist auch im Rahmen der KFO-Behandlung berechnungsfähig, z. B. für die Bracketumfeldversiegelung.
Die sogenannte "erweiterte Fissurenversiegelung" ist nicht nach GOZ 2000, sondern nach den GOZ 2050ff. berechnungsfähig.
Die zusätzliche Berechnung von Materialkosten ist nicht vorgesehen. Daher sollte bei kostenintensiven Materialien ermittelt werden, ob die Unzumutbarkeitsgrenze im Sinne der BGH-Entscheidung vom 27.05.2004 (Az.: III ZR 264/03) greift. Laut Kommentierung der Bundeszahnärztekammer ist die Unzumutbarkeit ist schon dann erreicht, wenn das 1,0fache des Gebührensatzes verzehrt wird.
Mit 28 Jahren Berufserfahrung in der zahnärztlichen Praxis, davon 20 Jahre als Zahnmedizinische Verwaltungsassistentin (ZMV,) ist Anja Pfaff als Fachreferentin im DZR Kompetenzcenter GOZ/GOÄ/BEMA unter anderem Ansprechpartnerin für Abrechnungschecks (Prüfung sowie Analyse, Beratung von anonymisierten Rechnungen/HKPs), Steigerungsfaktoren-Analysen, (Team-)Coachings sowie in der Beratung von Zahnärztinnen/Zahnärzten im Bereich HonorarBenchmark-Analyse (Gegenüberstellung von eigenen Daten mit Vergleichswerten, Analyse von Abrechnungsziffern uvm.).
Weitere Ausgaben der DZR Blaue Ecke:
- 02/2024: GOZ 2420: Das sollten Sie für die Abrechnung wissen
- 01/2024: GOZ 2290: Das gilt für die Abrechnung
- 12/2023: GOZ 2020: Was Sie bei der Abrechnung beachten sollten
- 11/2023: GOZ 1000: Das ist für die Abrechnung wichtig
- 10/2023: Praktische Abrechnungstipps für die GOZ 4025
- 09/2023: Diese Besonderheiten gelten bei der Abrechnung der GOZ 7080/7090
- 08/2023: Die GOZ 1040 unter der Lupe
- 07/2023: GOZ 8000 - Was Sie zur klinischen Funktionsanalyse wissen sollten
- 06/2023: Wann kann die GOZ 1030 abgerechnet werden?
- 05/2023: Wie die GOZ 4110 berechnet werden kann
- 04/2023: Das sollten Sie zur GOZ 2180 wissen
- 03/2023: Wie Sie die GOZ 2130 abrechnen können