DZR Blaue Ecke: Was Sie zur Abrechnung der GOZ 3040 wissen sollten
Die GOZ 3040 Entfernung eines retinierten, impaktierten oder verlagerten Zahns durch Osteotomie wird in der zahnärztlichen Praxis nicht alltäglich abgerechnet. Aus diesem Grund möchten wir heute auf einige Einzelheiten eingehen.
Wie lautet die GOZ 3040 und welche Leistungen sind darin enthalten?
Die GOZ 3040 ist für die Entfernung von Zähnen, die entweder retiniert, impaktiert oder verlagert sind (unabhängig von der Wurzelanzahl), durch Osteotomie einschließlich der primären Wundversorgung, abrechenbar. Zusätzlich abgegoltene Maßnahmen sind z. B. die Aufklappung der Schleimhaut, die Bildung eines Mukoperiostlappens, die Entfernung von Granulationsgewebe oder kleinen Zysten sowie die primäre Wundversorgung. Die Leistung umfasst auch die operative Entfernung von teilretinierten Zähnen.
Welche Leistungen können zur GOZ 3040 zusätzlich berechnet werden?
- Beim Einsatz eines Operationsmikroskops wird ein Zuschlag nach der GOZ 0110 berechnet.
- Andere Leistungen wie z. B. eine übermäßige Blutungsstillung (GOZ 3050, 3060), der plastische
Verschluss der Kieferhöhle (GOZ 3090) oder die plastische Deckung (GOZ 3100) können in derselben Sitzung zusätzlich zur 3040 berechnet werden. - Außerdem ist die GOZ-Nr. 3230 gesondert berechnungsfähig. Um das zu verdeutlichen, hat die Bundeszahnärztekammer den Beschluss 17 des Beratungsforums für Gebührenordnungsfragen in ihren im September 2023 überarbeiteten Kommentar zur GOZ 3040 mit aufgenommen:
Beschluss des Beratungsforums Nr. 17:
„Neben Extraktionen ist die GOZ-Nr. 3230 dann gesondert berechnungsfähig, wenn die Resektion aufgrund eigenständiger Indikation (nicht zur oder durch die Zahnentfernung notwendig) mit einem separaten auf der Rechnung dokumentierten Operationszugang erbracht wird und es sich insofern um eine selbstständige Leistung handelt. Die eigenständige Indikation ist auf der Rechnung zu erläutern.“
Bei der Nebeneinanderberechnung ist es also sehr wichtig, dass die eigenständige Indikation der Rechnung zu entnehmen ist.
Wie grenzt sich die GOZ 3040 von der GOZ 3045 "Entfernen eines extrem verlagerten und/oder extrem retinierten Zahns durch umfangreiche Osteotomie bei gefährdeten anatomischen Nachbarstrukturen" ab?
- Die Entfernung eines Zahnes nach der GOZ 3045 ist dann möglich, wenn eine über das gewöhnliche Maß hinaus umfangreiche Osteotomie durchgeführt wird, wobei zusätzlich anatomische Nachbarstrukturen gefährden müssen. Dabei ist es unerheblich, ob diese Operationskriterien durch eine extreme Verlagerung oder durch andere Gründe hervorgerufen werden.
- Bei gesetzlich Versicherten wird das Entfernen eines verlagerten und/oder retinierten Zahnes, Zahnkeimes oder impaktierten Wurzelrestes durch Osteotomie einschl. Wundversorgung mit der BEMA-Position Ost2 (48) abgerechnet. Der Faktor zur Erreichung des GKV Niveaus liegt (Punktwert: 1,2638 €) bei 3,25.

Mit 28 Jahren Berufserfahrung in der zahnärztlichen Praxis, davon 20 Jahre als Zahnmedizinische Verwaltungsassistentin (ZMV,) ist Anja Pfaff als Fachreferentin im DZR Kompetenzcenter GOZ/GOÄ/BEMA unter anderem Ansprechpartnerin für Abrechnungschecks (Prüfung sowie Analyse, Beratung von anonymisierten Rechnungen/HKPs), Steigerungsfaktoren-Analysen, (Team-)Coachings sowie in der Beratung von Zahnärztinnen/Zahnärzten im Bereich HonorarBenchmark-Analyse (Gegenüberstellung von eigenen Daten mit Vergleichswerten, Analyse von Abrechnungsziffern uvm.).
Weitere Ausgaben der DZR Blaue Ecke:
- 04/2024: Abrechnungstipps zur GOZ 2250
- 03/2024: GOZ 2000: Tipps zur Abrechnung
- 02/2024: GOZ 2420: Das sollten Sie für die Abrechnung wissen
- 01/2024: GOZ 2290: Das gilt für die Abrechnung
- 12/2023: GOZ 2020: Was Sie bei der Abrechnung beachten sollten
- 11/2023: GOZ 1000: Das ist für die Abrechnung wichtig
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- 09/2023: Diese Besonderheiten gelten bei der Abrechnung der GOZ 7080/7090
- 08/2023: Die GOZ 1040 unter der Lupe
- 07/2023: GOZ 8000 - Was Sie zur klinischen Funktionsanalyse wissen sollten
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