Eine Frau in einem weißen Poloshirt mit Brille in der Hand steht vor einem blauen Hintergrund. Der Text auf der linken Seite informiert über GOZ 0010 und Tipps zur Abrechnung.

DZR Blaue Ecke: Abrechnung der GOZ 0010

GOZ 0010 Eingehende Untersuchung zur Feststellung von Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen einschließlich Erhebung des Parodontalbefunds sowie Aufzeichnung des Befunds

 

Zu Beginn einer Behandlung erfolgt in der Regel zunächst die sogenannte „Grunduntersuchung“ – diese kann nach GOZ 0010 berechnet werden. Die Leistung enthält im Gegenzug zum BEMA keine zeitliche Einschränkung und kann somit je erfolgter eingehender Untersuchung abgerechnet werden, sofern der Leistungsinhalt vollständig erbracht wurde.

Die Statistik der Bundeszahnärztekammer (Jahrbuch 2023/24) zeigt, dass der bundesdurchschnittliche Steigerungsfaktor bei 2,45 liegt. Doch um GKV Niveau des zu erreichen (Punktwerten: KCH/KBR/PAR 1,2638 €) muss der Faktor 4,05 angesetzt werden.

Oft stellt sich in den Praxen die Frage, was inhaltlich erfüllt sein muss um die Leistung abzurechen, ob und wie der Faktor gesteigert werden kann und mit welche Begründung? Auch der Beratungsaufwand nach der Eingehenden Untersuchung kann abgerechnet werden – doch mit welcher GOÄ Position?

Inhalt dieser Untersuchung ist die Feststellung von Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen sowie die Erhebung des Parodontalbefundes. Die Aufzeichnung des Befundes ist Leistungsinhalt, die Art der Dokumentation ist jedoch nicht festgelegt. Die im Leistungstext genannte Erhebung des Parodontalbefundes ist keinesfalls gleichzusetzen mit dem Parodontalstatus nach GOZ 4000. Zum Leistungsinhalt der GOZ 0010 gehört lediglich die Befundung des Zahnhalteapparats.

Beratungsleistungen wie z. B. die GOÄ 1 und GOÄ 3 können im Zusammenhang mit der Eingehenden Untersuchung zusätzlich berechnet werden. Nicht daneben berechnungsfähig sind die GOÄ 2, GOÄ 4 und GOÄ 6.

Gemäß § 5 Abs. 2 der GOÄ/GOZ erfolgt die Bemessung der Gebühren unter Berücksichtigung von Schwierigkeit, Zeitaufwand und besonderen Umständen wie z. B.:

  • langer Dauer
  • Beurteilung von Fremdröntgenbildern
  • umfangreich kombinierte zahntechnisch hergestellten Zahnversorgungen
  • Beurteilung und Berücksichtigung von Fremdbefunden/-aufnahmen in Diagnostik und Therapie
  • Erstberatung zu verschiedenen Therapiemöglichkeiten
  • Vermittlung besonders komplizierter und umfangreicher Sachverhalte
  • Aufklärung des Patienten über konventionelle und neue Restaurationsmethoden
  • notwendiger Berücksichtigung umfangreicher Vorbefunde
  • zu diskutierendem Therapiewechsel
  • schwerer Grunderkrankung
  • schlechtem Krankheits- oder Therapieverlauf

 

Wird bei der Durchführung der GOZ 0010 eine Parodontalerkrankung diagnostiziert und zusätzlich ein Parodontalstatus erstellt und dokumentiert, kann die GOZ 4000 zusätzlich berechnet werden. Auf der Rechnung ist dann eine Begründung anzugeben, dass die Leistungen unterschiedlichen Zwecken dienten.

Anja Pfaff

Mit 28 Jahren Berufserfahrung in der zahnärztlichen Praxis, davon 20 Jahre als Zahnmedizinische Verwaltungsassistentin (ZMV,) ist Anja Pfaff als Fachreferentin im DZR Kompetenzcenter GOZ/GOÄ/BEMA unter anderem Ansprechpartnerin für Abrechnungschecks (Prüfung sowie Analyse, Beratung von anonymisierten Rechnungen/HKPs), Steigerungsfaktoren-Analysen, (Team-)Coachings sowie in der Beratung von Zahnärztinnen/Zahnärzten im Bereich HonorarBenchmark-Analyse (Gegenüberstellung von eigenen Daten mit Vergleichswerten, Analyse von Abrechnungsziffern uvm.).

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