Zum Inhalt springen

GOZ 0070 Vitalitätsprüfung

Anja Pfaff

GOZ 0070 Vitalitätsprüfung
GOZ 0070 Vitalitätsprüfung

Die GOZ 0070 regelt die Abrechnung der Vitalitätsprüfung eines oder mehrerer Zähne einschließlich eines Vergleichstests. Eine Unterscheidung nach „einzelnem“ oder „mehreren“ Zähnen entfällt; die Leistung kann je Sitzung nur einmal berechnet werden, unabhängig von der Anzahl der getesteten Zähne.


Ein vollständiger Vitalitätsstatus erfordert deutlich höheren Aufwand als die Prüfung eines einzelnen Zahnes. In solchen Fällen ist die Anwendung eines individuell gesteigerten Gebührenfaktors gemäß § 5 Abs. 2 GOZ angezeigt. Auch die Prüfung eines einzelnen Zahnes kann aufwendig sein, z. B. bei stark calcifizierten Pulpen oder bei Zähnen mit isolierenden Restaurationen wie keramischen Kronen. Der zum Vergleich getestete Nachbarzahn ist Bestandteil der GOZ-Nr. 0070 und darf nicht gesondert abgerechnet werden.
Die gewählte Prüfmethodik ist für die Berechnung unerheblich. Müssen jedoch mehrere oder aufwendige Methoden angewendet werden, ist eine Anpassung des Gebührenfaktors nach § 5 Abs. 2 GOZ möglich. Bei vorhersehbarem Mehraufwand kann auch eine Honorarvereinbarung nach § 2 Abs. 1 GOZ sinnvoll sein.

Weitere Ausgaben der DZR Blaue Ecke:

Über Anja Pfaff

Anja Pfaff verfügt über 30 Jahre Berufserfahrung in der zahnärztlichen Praxis, davon 22 Jahre als Zahnmedizinische Verwaltungsassistentin (ZMV).

Als Senior Fachreferentin im DZR Kompetenzcenter GOZ/GOÄ/BEMA ist sie unter anderem Ansprechpartnerin für Abrechnungschecks, Steigerungsfaktoren-Analysen und (Team-) Coachings. Außerdem berät sie Zahnärzte/Zahnärztinnen zum Thema HonorarBenchmark-Analyse.

Mehr über Anja Pfaff erfahren