„Frau in weißem Polohemd und dunkler Jeans steht mit verschränkten Armen vor blauem Hintergrund und lächelt. Links befindet sich ein blauer Bereich mit weißem Text: ‚DZR Blaue Ecke – GOZ 7070: Tipps zur Abrechnung‘.“

DZR Blaue Ecke: Tipps zur Abrechnung der GOZ 7070

GOZ 7070 Semipermanente Schiene unter Anwendung der Ätztechnik, je Interdentalraum

Die semipermanente Schienung dient der Stabilisierung parodontal oder traumatisch gelockerter Zähne oder der Vermeidung von Kippungen, Elongationen oder anderen Zahnwanderungen.

Die Leistung wird in der Regel durchgeführt, indem die Zahnoberfläche leicht angeschliffen und anschließend angeätzt wird. Anschließend wird zahnübergreifend Kunststoff aufgetragen – hierdurch werden die behandlungsbedürftigen Zähne miteinander verblockt und somit stabilisiert.

Die GOZ 7070 ist je Interdentalraum berechnungsfähig. Eine gute Dokumentation (Zähne bzw. Anzahl der Interdentalräume) ist Grundvoraussetzung für die ordnungsgemäße Berechnung der Leistung

Die Leistungsbeschreibung enthält die "Ätztechnik" – eine parallele Berechnung der GOZ 2197 für die adhäsive Befestigung wird kontrovers diskutiert.

In bestimmten Fällen ist es indiziert zusätzliche Stabilisierungsmaßnahmen durchzuführen – hierzu werden in der Regel verstärkende Materialien (Draht, verstärkende Gitter, Netze, Bänder etc.) eingearbeitet. Der hierdurch entstehende Mehraufwand kann durch eine Anpassung des Steigerungsfaktors im Sinne des § 5 GOZ ausgeglichen werden. Die adhäsive Befestigung dieser Elemente ist zusätzlich nach GOZ 2197 (je adhäsiver Befestigung) möglich.

Die angefallenen Materialkosten für die Verstärkungselemente sind gesondert berechnungsfähig, wenn die sogenannte Unzumutbarkeitsgrenze überschritten wird. Dies ist laut Auffassung der Bundeszahnärztekammer dann der Fall, wenn die Materialkosten das 1,0-fache des Gebührensatzes verzehren.

Schienen mit Drahtligaturen ohne Ätztechnik sind nicht nach GOZ 7070, sondern nach GOÄ 2697 berechnungsfähig.

Da das Beseitigen der Kunststoffverbindung in der Leistungsbeschreibung der GOZ 7070 nicht ausdrücklich beschrieben ist, kann die Entfernung gesondert nach GOÄ 2702 berechnet werden.

Anja Pfaff

Über die Autorin: Anja Pfaff

Mit 28 Jahren Berufserfahrung in der zahnärztlichen Praxis, davon 20 Jahre als Zahnmedizinische Verwaltungsassistentin (ZMV,) ist Anja Pfaff als Senior Fachreferentin im DZR Kompetenzcenter GOZ/GOÄ/BEMA unter anderem Ansprechpartnerin für Abrechnungschecks (Prüfung sowie Analyse, Beratung von anonymisierten Rechnungen/HKPs), Steigerungsfaktoren-Analysen, (Team-)Coachings sowie in der Beratung von Zahnärztinnen/Zahnärzten im Bereich HonorarBenchmark-Analyse (Gegenüberstellung von eigenen Daten mit Vergleichswerten, Analyse von Abrechnungsziffern uvm.).

Weitere Ausgaben der DZR Blaue Ecke: