Zahl des Monats - GOZ 3230 Knochenresektion am Alveolarfortsatz zur Formung des Prothesenlagers, als selbstständige Leistung, je Kiefer

Die GOZ 3230 ist eine klar definierte, aber in der Anwendung differenziert zu betrachtende Leistung. Entscheidend für die Abrechenbarkeit ist stets die Abgrenzung zu anderen Leistungen sowie die Frage, ob ein eigenständiger Leistungsinhalt vorliegt.

Wie die Leistungslegende bereits beschreibt erfolgt die Knochenresektion am Alveolarfortsatz zur Formung eines Prothesenlagers. Sie wird also in der Regel als präprothetische Maßnahme herangezogen. Die Leistung ist nur als selbstständige Maßnahme ansatzfähig, d. h. sie darf nicht als Teil einer anderen Leistung im Gebührenverzeichnis der Gebührenordnung für Zahnärzte bzw. nach den Allgemeinen Bestimmungen mit der Erbringung derselben abgegolten sein. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Knochenresektion nur als alleinige Leistung berechnungsfähig ist.

Sie kann sowohl als präprothetische Maßnahme als auch im Zusammenhang mit anderen chirurgischen, parodontalchirurgischen oder implantologischen Maßnahmen erbracht werden.

Eine saubere Dokumentation der Indikation und des tatsächlichen Leistungsumfangs ist hierbei unerlässlich.

Eine Berechnung der Knochenresektion neben anderen knochenmodellierenden Maßnahmen wie Extraktionen oder Osteotomien im selben Gebiet ist nicht möglich, da es hierbei zu einer Überschneidung der Leistungsinhalte käme. Muss unmittelbar nach einer Zahnextraktion, in gesonderter Sitzung, eine Knochenglättung im Wundgebiet vorgenommen werden, so ist diese nach der GOZ 3310 (Chirurgische Wundrevision) zu berechnen.

Für die Resektion von Knochenwucherungen (Exostosen) darf die GOZ 3230 in Ansatz gebracht werden. Eine nicht der Formung des Prothesenlagers dienende Knochenresektion, die nicht Bestandteil einer anderen berechneten Leistung ist, ist analog zu berechnen.

Es können auch zusätzliche weichteilchirurgische Eingriffe neben der Knochenresektion gesondert berechnet werden (z. B. Vestibulumplastiken, Beseitigen störender Schleimhautbänder, Entfernung eines Schlotterkammes oder einer Fibromatose etc.). Auch hier ist eine gute Dokumentation der Indikation und des Leistungsumfangs wichtig.

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Anja Pfaff

Über Anja Pfaff

Mit 28 Jahren Berufserfahrung in der zahnärztlichen Praxis, davon 20 Jahre als Zahnmedizinische Verwaltungsassistentin (ZMV,) ist Anja Pfaff als Senior Fachreferentin im DZR Kompetenzcenter GOZ/GOÄ/BEMA tätig.