GOZ 0070 Vitalitätsprüfung
Die GOZ 0070 regelt die Abrechnung der Vitalitätsprüfung eines oder mehrerer Zähne einschließlich eines Vergleichstests. Eine Unterscheidung nach „einzelnem“ oder „mehreren“ Zähnen entfällt; die Leistung kann je Sitzung nur einmal berechnet werden, unabhängig von der Anzahl der getesteten Zähne.
Ein vollständiger Vitalitätsstatus erfordert deutlich höheren Aufwand als die Prüfung eines einzelnen Zahnes. In solchen Fällen ist die Anwendung eines individuell gesteigerten Gebührenfaktors gemäß § 5 Abs. 2 GOZ angezeigt. Auch die Prüfung eines einzelnen Zahnes kann aufwendig sein, z. B. bei stark calcifizierten Pulpen oder bei Zähnen mit isolierenden Restaurationen wie keramischen Kronen. Der zum Vergleich getestete Nachbarzahn ist Bestandteil der GOZ-Nr. 0070 und darf nicht gesondert abgerechnet werden.
Die gewählte Prüfmethodik ist für die Berechnung unerheblich. Müssen jedoch mehrere oder aufwendige Methoden angewendet werden, ist eine Anpassung des Gebührenfaktors nach § 5 Abs. 2 GOZ möglich. Bei vorhersehbarem Mehraufwand kann auch eine Honorarvereinbarung nach § 2 Abs. 1 GOZ sinnvoll sein.
