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DZR Blaue Ecke: Abrechnungstipps zur GOZ 2250

Anja Pfaff

Zweigeteiltes Bild, links blaue Grafik mit weißer Schrift "Abrechnungstipps zur GOZ 2250", daneben grinsendes Kind auf einem Zahnarztstuhl
Zweigeteiltes Bild, links blaue Grafik mit weißer Schrift "Abrechnungstipps zur GOZ 2250", daneben grinsendes Kind auf einem Zahnarztstuhl

Die GOZ 2250 Eingliederung einer konfektionierten Krone in der pädiatrischen Zahnheilkunde ist eine Gebührenposition, die oft in spezialisierten Praxen auf der Tagesordnung steht, sonst jedoch selten in Ansatz kommt. Deshalb hier ein Refresh zum Leistungsinhalt und Detailwissen.

Was ist die GOZ 2250?

Eingliederung einer konfektionierten Krone in der pädiatrischen Zahnheilkunde

Was ist bei der GOZ 2250 zu beachten?

  • Der Leistungstext der Ziffer beschreibt, dass diese Art von konfektionierten Kronen nur in der pädiatrischen Zahnheilkunde zur Anwendung kommt – die Leistung kann daher nur bei Kindern und Jugendlichen berechnet werden. In der Regel kommt sie bei Milchzähnen zum Einsatz, kann aber auch bei bleibenden Zähnen abgerechnet werden, wenn die Zeit bis zur endgültigen Überkronung überbrückt werden muss.

  • Im Seitenzahnbereich werden in der Regel konfektionierte Metallkronen verwendet und bezüglich Biss, Randschluss und Kontakt zu den Nachbarzähnen individuell angepasst.

  • Im Bereich der Milchfrontzähne werden die Kronen bzw. Formhilfen mit plastischem Komposit aufgefüllt und adhäsiv auf dem Zahnstumpf befestigt.

Was ist der Leistungsinhalt der GOZ 2250 und was ist bei der Abrechnung zu beachten?

  • Leistungsinhalt der GOZ 2250 ist die Präparation des Zahnes, das Anpassen der konfektionierten Krone sowie das Eingliedern. Erfolgte eine adhäsive Befestigung der Krone kommt zusätzlich die GOZ 2197 zum Ansatz. Der mehrschichtige Aufbau verlorengegangener Zahnhartsubstanz im Kompositmaterial in Adhäsivtechnik als Vorbereitung zur Aufnahme einer Krone ist nicht Bestandteil der vertragszahnärztlichen Versorgung und ist nach § 6 Abs. 1 GOZ analog abzurechen.

  • Muss die Krone z. B. entfernt werden, kann die GOZ 2290 in Ansatz gebracht werden. Erfolgt eine Erneuerung der konfektionierten Krone, kann wiederholt die GOZ 2250 zum Ansatz kommen. Das Wiedereingliedern einer bereits bestehenden konfektionierten Krone erfolgt nach GOZ 2310.

  • Das Eingliedern einer konfektionierten Krone im Erwachsenengebiss entspricht der GOZ 2260.

  • Die Kosten für das entstanden Material kann laut den Berechnungsbestimmungen zusätzlich abgerechnet werden. In der BEMA Nr. 14 Konfektionierte Krone zum Beispiel ist das Material bereits in der Gebührenziffer inkludiert.

  • Im Vergleich zur BEMA Nr. 14 ist die GOZ 2250 niedrig bewertet. Um das GKV Niveau zu erreichen, muss aktuell der 5,35 Steigerungssatz (bei Pkt.-Wert 1,2638 €) angesetzt werden.

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Über Anja Pfaff

Anja Pfaff verfügt über 30 Jahre Berufserfahrung in der zahnärztlichen Praxis, davon 22 Jahre als Zahnmedizinische Verwaltungsassistentin (ZMV).

Als Senior Fachreferentin im DZR Kompetenzcenter GOZ/GOÄ/BEMA ist sie unter anderem Ansprechpartnerin für Abrechnungschecks, Steigerungsfaktoren-Analysen und (Team-) Coachings. Außerdem berät sie Zahnärzte/Zahnärztinnen zum Thema HonorarBenchmark-Analyse.

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